Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gärtnerei Viehweg, Inh. Thomas Viehweg

(Stand: 18.02.2021)

 

§ 1   Geltungsbereich und Vertragspartner

(1)        Ihr Vertragspartner ist die Firma Gärtnerei Viehweg, Inhaber: Thomas Viehweg, Nieukerker Str. 46, 47661 Issum, sales(at)viehweg.info, Telefon: +49 (0) 28 35 / 44 83 00, Telefax: +49 (0) 28 35 / 44 83 029, (nachfolgend „Anbieter“ / „Wir“ / „Uns“ genannt).

(2)        Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und seinen Kunden oder Lieferanten gelten ausschließlich nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.Die vorliegenden AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob der Anbieter die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft. Ebenso gelten die AGB für etwaige Dienstleistungen des Anbieters.

(3)        Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB eines Auftragnehmers dessen Lieferungen vorbehaltlos annimmt.

(4)        Als Kunden des Anbieters kommen sowohl Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ebenso in Betracht wie Verbraucher gemäß § 13 BGB. Die vorliegenden AGB nutzen für die Bezeichnung von „Kunden“ aller Art, unabhängig ob in weiblicher oder männlicher Form, aus Gründen der Übersichtlichkeit und des Verständnisses allein die neutrale Bezeichnung „Kunde“.

(5)        Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB gegenüber Unternehmern in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

(6)        Die vorliegenden AGB gelten im Übrigen für Bestellungen des Anbieters als Einkaufsbedingungen. In diesem Fall werden die Lieferanten des Anbieters in diesen AGB fortan als „Auftragnehmer“ bezeichnet. Die spezielleren Regelungen gemäß § 16 dieser AGB gehen dabei den sonstigen Regelungen der AGB im Übrigen vor.

(7)        Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Für alle Auslandsgeschäfte gelten ebenfalls ausschließlich die nachstehenden Bedingungen sofern nicht in unseren AGB für die jeweiligen Länder etwas anderes bestimmt wird.

(8)        Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) genießen Vorrang vor diesen AGB. Für die Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Anbieters erforderlich.

(9)        Gegenüber Verbrauchern bleiben alle Regelungen des an ihrem Wohnsitz geltenden Verbraucherschutzes durch Regelungen in diesen AGB unberührt.

(10)       Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(11)       Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

(12)       Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Ihnen bei Vertragsschluss übersendet oder zur Kenntnis gebracht.

(13)       Ihre Vertrags- und Bestelldaten sowie der Vertragstext werden von uns gespeichert, ein direkter Zugriff ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

 

§ 2   Ihre Daten

(1)        Bei der Angabe Ihrer Daten sind wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben zu machen. Im Falle von unglaubwürdigen oder fehlerhaften Angaben, behalten wir uns das Recht vor, den Kauf abzulehnen, vom Kauf zurückzutreten oder den Kauf von der Angabe weiterer Daten abhängig zu machen.

(2)        Geändertepersonenbezogene oder sonstige Daten sind uns unverzüglich mitzuteilen.

(3)        Erhobenepersonenbezogene Daten werden auf vertraglicher Basis gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO im Rahmen der Vertragsanbahnung oder Vertragserfüllung verarbeitet, sofern nicht anders angegeben. Die Daten werden allein zur Abwicklung des konkreten Vertrages genutzt und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht. Daten werden in erforderlichen Fällen weitergeben, insbesondere an Gerichte, Behörden, zum Zwecke Rechtsdurchsetzung (entweder zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO oder aus berechtigtem Interesse, Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO) oder für steuerliche Zwecke (einer rechtlichen Verpflichtung, der wir unterliegen und daher gem. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO).

(4)        Aus der DSGVO ergeben sich Rechte für Sie, Auskunftsansprüche über die hier gespeicherten Daten, Berichtigung und Löschung Ihrer Daten und Beschwerderechte bei der Aufsichtsbehörde. Löschungsansprüche bestehen jedoch nur bei einem Interesse an der Löschung, welches gegenüber dem berechtigten Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO überwiegt, wenn die Datenverarbeitung darauf beruhte. Vorgenannte Rechte ergeben sich u.a. aus Artikeln 6, 7, 15, 16, 17, 18, 20, 21, 77 der DSGVO.

(5)        Die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle ist der Anbieter.

(6)        Bitte beachten Sie im Übrigen unsere gesonderte Datenschutzerklärung.

 

§ 3   Vertragsschluss

(1)        Angebote (z.B. in Katalogen oder sonst dem Käufer überlassenen Unterlagen) sind freibleibend.

(2)        Die Bestellung von Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot, das für einen Vertragsabschluss einer entsprechenden Annahme bedarf. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Anbieter berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich bzw. in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung) erklärt werden oder konkludent, z.B. durch Versendung oder Rechnungsstellung erfolgen.

(3)        Ein Vertrag kann auch durch ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben geschlossen werden, siehe § 362 HGB, d.h. durch Ausstellung einer Auftragsbestätigung durch den Anbieter. Der gewerbliche Käufer muss die Bestätigung unverzüglich überprüfen und seinen Widerspruch erklären. Andernfalls kommt der Vertrag zustande und kann nur mit Zustimmung des Anbieters wieder gekündigt werden. Die Geltendmachung der Stornogebühr (siehe unten) bleibt vorbehalten.

(4)        Bei Verträgen, die durch Bestellungen über Warenwirtschaftssysteme geschlossen werden, gelten Lieferzeiten oder Liefermengen nur dann als vereinbart, sofern sie vom Anbieter entsprechend angegeben wurden, mithin der Anbieter Zugriff auf die Daten des Warenwirtschaftssystems des Kunden hat und insoweit Warenbestand und Preis tatsächlich vom Anbieter in aktuellem Zusammenhang mitgeteilt wurden. In allen anderen Fällen erfolgt der Vertragsschluss vorbehaltlich der kurzfristigen Lieferbarkeit, wobei die Bestellung gemäß (2) zunächst als Angebot zu werten ist.

(5)        Für Unternehmer gilt: Eine Stornierung ist nur mit Zustimmung des Anbieters und nur bis 4 Wochen vor Auslieferung der Ware möglich. Im Fall der zugelassenen Stornierung werden 20 % des Rechnungspreises fällig. Die Zulassung der Stornierung basiert auf einer Ermessensentscheidung unter Abwägung des Einzelfalls, insbesondere bezogen auf eigene Kosten der Herstellung / Beschaffung der Ware und der anderweitigen Verwertungsmöglichkeit der Waren. Verbrauchern steht das in diesen AGB dargestellte Widerrufsrecht zu.

 

§ 4   Verkauf und Installation von Dachbegrünungen

(1)        Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich für den Verkauf und die Installation von Dachbegrünungen. Soweit die nachfolgenden Regelungen dabei im Widerspruch zu sonstigen Regelungen dieser AGB stehen, gehen sie diesen Regelungen als spezieller vor.

(2)        Auch wenn ein Einbau der Dachbegrünungen grundsätzlich ohne Fachbetrieb möglich ist, weist der Anbieter darauf hin, dass ein Fachunternehmen in der Regel eine höhere Sicherheit beim Einbau bieten kann. In der Regel sollte dabei auch der Einkauf durch ein Fachunternehmen erfolgen, welches den Bedarf, den Einsatzort, die benötigte Menge etc. vorab zutreffend kalkulieren kann.

(3)        Sofern im Einzelfall vom Anbieter der Einbau von Dachbegrünungen
erfolgt, richtet sich diese Leistung mangels anderweitiger Vereinbarung nach Dienstvertragsrecht
sowie den anwendbaren (FFL-)Richtlinien.Für Leistungen, deren konkretes Ergebnis zwischen den Parteien vereinbart wurde oder welches sich aus dem Auftrag ergibt, gilt Werkvertragsrecht.

(4)        Der Käufer hat sich bei Eigen- oder Fremdmontage an die der Lieferung beigelegten Pflege-, und Montageanleitungen zu halten. Hierzu gehört insbesondere die Beachtung der Verlegeempfehlung auf Basis der FFL-Richtlinien.

(5)        Der Anbieter weist ferner darauf hin, dass eine Haftung nicht für unsachgemäßen Gebrauch stattfindet.

(6)        Sofern im Einzelfall Werkvertragsrecht anwendbar ist, hat der Käufer das im Wesentlichen vertragsgemäß erstellte Werk abzunehmen. Dies muss seitens Unternehmern, auch ohne gesonderte Aufforderung binnen 14 Tagen nach Abschluss der Baustelle erfolgen. Ansonsten gilt das Werk als abgenommen. Wird die Abnahme abgelehnt, so hat der Besteller (Kunde) die gegen die Abnahme sprechenden, maßgeblichen Gründe so darzulegen, dass dem Anbieter die Kalkulation, Waren- und Zubehörplanung für die Ausbesserung der Leistung grundsätzlich ohne weitere Nachfrage beim Kunden möglich ist. Nachbesserungen erfolgen im Wege der üblichen Terminplanung des Anbieters im Rahmen seiner Verfügbarkeit.

(7)        Bei Anlieferung von Dachbegrünungen gelten die Regelungen des § 8 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass die angelieferten Produkte spätestens 48 Stunden nach Anlieferung entstapelt und im Anschluss ordnungsgemäß  flächig gelagert werden bzw. verlegt werden müssen. Bei extremen Wetterbedingungen wird eine sofortige Entstapelung empfohlen.

(8)        Hinweis: Ein Rücktritt ist nicht möglich, wenn die Produkte sich entgegen Ihrer Vorstellung farblich oder aufgrund der Größe oder Beschaffenheit nicht an dem von Ihnen geplanten Ort einsetzen lassen. Dies stellt keinen Mangel der Ware dar. Bevor Sie daher die Artikel bestellen, beachten Sie die angegeben Maße und etwaige Einbauanweisungen. Ihr etwaiges Widerspruchsrecht als Verbraucher bleibt jedoch unberührt.

(9)        Für Folgegewerke wie z.B. die Abwasserleitung, ist der Anbieter nicht zuständig und übernimmt diesbezüglich weder eine Haftung noch eine Beratung, sofern keine gesonderte diesbezügliche Vereinbarung erfolgt ist.

(10)       Gewährleistete Deckungsgrade haben eine Unschärfe von bis zu +/- 20 %. Der konkrete Deckungsgrad ist insbesondere davon abhängig, dass ein ordnungsgemäßer Einbau an einem (in der Regel vom Kunden festzulegenden) geeigneten Ort erfolgt. Der Anbieter gewährleistet insofern allein, dass die Pflanzen durch Einwurzelung und üblichen Deckungsgrad das gewünschte Ergebnis einer fertigen Begrünung potentiell liefern können.

(11)       Für Umwelteinflüsse aller Art findet keine Haftung statt.

(12)       Der Ausführungszeitpunkt ist witterungsabhängig. Sofern die Wetterlage die Ausführung der Tätigkeit nicht sinnvoll oder gefährlich erscheinen lässt, bietet der Anbieter einen Ersatztermin an, haftet jedoch nicht für durch Verzögerung entstehende Folgeschäden, wie z.B. Kosten und Planungen von Folgegewerken.

(13)      Die Ausführung erfolgt innerhalb der vereinbarten Zeiten, wobei Pausenzeiten bei dem angebotenen Stundenkontingent berücksichtigt werden.

(14)      Im Rahmen der Vorabeinschätzung eines Angebotes bleiben denknotwendig Widrigkeiten der konkreten Vertragsausführung unberücksichtigt. Sollte die Leistung daher aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, innerhalb der angebotenen Zeit nicht möglich sein, haftet der Anbieter grundsätzlich nicht auf die Fertigstellung der Arbeit sondern nur auf die Ableistung der vereinbarten Stunden, es sei denn etwas anderes ist vereinbart. Dies schließt selbstverständlich nicht aus, dass der Anbieter auf Basis von Kulanz im Einzelfall bereit ist, Mehrleistungen zur Zufriedenheit des Kunden in vertretbarem Rahmen zusätzlich zu leisten.

(15)      Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter vor Beginn etwaiger Arbeiten den Verlauf von Versorgungsleitungen sowie etwaige Problemstellen mitzuteilen.

(16)      Der Kunde hat dem Anbieter den Zugang zu dem gewünschten Einsatzort zu verschaffen. Zu beachten ist, dass drei unterschiedliche Leistungen zu bedenken sind, die jeweils unterschiedliche Maßnahmen des Zugangs betreffen. Zunächst erfolgt eine Anlieferung, grundsätzlich „bis zur Bordsteinkante“. Neben der Anlieferung kann der Kunde auch die Installation am Einsatzort buchen, ist dann aber für die Verbringung des Materials zum gewünschten Einsatzort (auf das konkrete Dach) verantwortlich. Nur sofern mit dem Anbieter vereinbart ist, dass die Anlieferung am Einsatzort geschuldet ist, ist der Anbieter für den Transport „von der Bordsteinkante“ zum Einsatzort ebenfalls verantwortlich. Der Kunde trägt in diesem Fall dafür Sorge, dass ein Transport auf seinem Grundstück mit einer Ameise / Hebebühne / einem Kran oder LKW möglich ist und stellt dem Anbieter die für die richtige Planung der nötigen Einsatzfahrzeuge relevanten Informationen zur Verfügung. Ergibt sich, dass die Angaben nicht zutreffend waren, insbesondere also der Transport auf dem Gelände nur mit anderen als den geplanten Maßnahmen möglich ist, ist der Kunde für etwaig anfallende Mehrkosten verantwortlich und hat zudem terminliche Neuplanungen und hierdurch notwendig werdende Verschiebungen zu vertreten bzw. hinzunehmen.

(17)      Der Kunde ist allein für die Zulässigkeit der von ihm gewünschten Maßnahme verantwortlich und hat erforderliche privat- oder öffentlich-rechtliche Genehmigungen einzuholen, sofern der Anbieter nicht explizit die diesbezügliche Verantwortlichkeit übernommen hat.

(18)      Der Kunde hat dem Anbieter die vorhandenen Anschlüsse für Wasser und Energie unentgeltlich zu überlassen. Die Kosten für den Verbrauch trägt der Kunde.

(19)      Der Kunde ist für die öffentliche Ordnung auf der Baustelle sowie das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer verantwortlich.

 

§ 5   Preise & Zahlungsbedingungen

(1)        Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen / Verträgen / Rechnungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich ohne gesonderte weitere Vereinbarung in EURO ab Werk („ex works“, Incoterms 2020), exklusive Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.  Abweichend von dieser Regelung wird hinsichtlich der Versendungsgefahr in § 8 bezüglich konkreter Fälle differenziert.

(2)        Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(3)        Abweichend von der vorstehenden Regelung in (1) werden Verbrauchern Bruttopreise, d.h. inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, benannt und die Versendungsgefahr liegt bis zur Übergabe der Ware an den Kunden bei uns.

(4)        Soweit den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise.

(5)        Werden dem Anbieter nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die nach pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen (insbesondere auch Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Leistungen), oder kommt der Käufer mit der Begleichung einer Rechnung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Vorkasse, Lieferung gegen Nachnahme -bar – oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

(6)        Erstgeschäfte mit Unternehmern werden vorbehaltlich einer anderen Regelung im Einzelfall stets nur gegen Vorkasse abgewickelt.

(7)        Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen, ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Gegenüber Neukunden liefern wir vorbehaltlich anderer Vereinbarung nur gegen Vorauskasse.

(8)        Maßgebend für das Datum einer Zahlung ist der Eingang beim Anbieter.

(9)        Geht eine Zahlung nicht fristgemäß ein, sind wir nach unserer Wahl zu Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Verzugsansprüchen (Zinsen, Mahnungen usw.) berechtigt.

(10)       Es bleibt im Übrigen vorbehalten, dass sich der Lagerbestand und damit die Lieferzeit während der Zahlungsfrist des Kunden ändert.

(11)       Leistet der Käufer bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleiben unberührt. Für Verbraucher gilt jedoch die Verzinsung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wie in § 288 Abs. 1 BGB geregelt.

Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen, § 288 Abs. 3, 4 BGB. Für Mahnungen erlauben wir uns hausinterne Mahnkosten von 15 € je Mahnung zu veranschlagen. Dies schließt nicht aus, dass in Einzelfällen auch eine anwaltliche Mahnung schon ab dem ersten Tag des Verzuges erfolgen kann.

(12)      Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder von uns sonst anerkannt worden sind.

(13)      Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche Ihre Kreditwürdigkeit wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Käufer aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

(14)       Käufer können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren. Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB bleibt hiervon unberührt.

(15)       Für nicht einlösbare oder aufgrund unberechtigten Widerspruchs zurückgegebene Zahlungsbeträge berechnet der Anbieter dem Käufer 3% des Rechnungsbetrages, mindestens aber 5,- EUR als Gebühren- und Aufwandentschädigung. Bei Verbrauchern gilt, dass unabhängig vom Rechnungsbetrag 5,- EUR als Gebühren und Aufwandsentschädigung berechnet werden. Etwaige Rückbuchungsgebühren kommen jeweils als Schadensposition hinzu.

(16)       Zur Absicherung des Kreditrisikos müssen wir uns entsprechend der jeweiligen Bonität vorbehalten, Ihnen für die von Ihnen erbetene Lieferung nur bestimmte Zahlungsarten anzubieten.

(17)       In Einzelfällen behalten wir uns vor, die Ware erst nach einer Anzahlung auszuliefern. Nach Eingang der Bestellung werden wir dies mit dem Kunden abstimmen.

(18)       Für vorrätige Ware, die 14 Monat nach Fälligkeit des Kaufpreises nicht abgerufen wurde, berechnen wir Lagerkosten in Höhe von 1 € brutto pro Tag. Wir sind berechtigt, vorhandene Anzahlungen mit den Lagerkosten zu verrechnen und die Herausgabe der Ware bis zum vollständigen Ausgleich der Kaufpreiszahlung und der Lagerkosten zu verweigern.

 

§ 6   Lieferung, allgemein / Versendungsgefahr / Transportschäden / Annahmeverzug

(1)        Erfüllungsort für die Lieferung sowie der Ort einer etwaigen Nichterfüllung ist der Geschäftssitz des Anbieters. Auf Verlangen des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf).

(2)        Der Versand von Waren an Unternehmer erfolgt grundsätzlich im Inland mit eigener Spedition. In diesem Fall liegen die Versendungsgefahr sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs bis zur Anlieferung beim Kunden („an Bordsteinkante“ oder auf dem Gelände des Kunden) bei uns. Wird ausnahmsweise eine fremde Spedition beauftragt, geht die Versendungsgefahr grundsätzlich mit Übergabe der Ware auf den Kunden über. Sollte es bei der Lieferung insoweit zu Schäden kommen, treten wir jedoch den uns gegen das Transportunternehmen zustehenden Anspruch an den Kunden ab. Der Kunde stimmt mit Geltung der AGB der Abtretung zu.

(3)        Eine Abholung und Zahlung der Ware vor Ort ist nur nach Absprache möglich. Holt der gewerbliche Kunde Waren mit eigener oder fremder Spedition direkt bei uns ab, geht die Versendungsgefahr und die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Verladung der Ware auf den Kunden über.

(4)        Für Versendungen an Kunden ins Ausland gilt ohne gesonderte, anderweitige Vereinbarung weiterhin der Grundsatz aus § 5 (1), dass die Lieferung entsprechend Incoterms 2021 „ex works“ erfolgt.

(5)        Die Versendungsgefahr liegt, wenn Sie Verbraucher sind, unabhängig von der (von uns) gewählten Versandart (versichert / unversichert / Paket) bei uns. Durch die Wahl des versicherten Versandes sichern wir lediglich unser wirtschaftliches Risiko ab.

(6)        Der Übergabe an bzw. Abnahme durch einen gewerblichen Kunden steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

(7)        Wir bitten Sie um Kenntnisnahme, dass bei der Bestellung von Blumen und Pflanzen und deren Ausgangsmaterial (Jungpflanzen. Sprossen usw.) aller Art eine Zustellbarkeit im ersten Zustellversuch grundsätzlich erforderlich ist, damit die Ware frisch bleibt. Bei Nichtannahme geraten Sie in sog. Annahmeverzug in Folge dessen Sie die Verschlechterung der Waren zu vertreten hätten. Für Probleme mit den Waren bei rechtzeitiger Zustellung stehen Ihnen selbstverständlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

(8)        Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass zur ordnungsgemäßen Anlieferung der Ware mittels LKW entsprechende Zufahrts- und Abstellmöglichkeiten vorhanden sind. Schäden und sonstige Ansprüche wegen Spät- oder Nichtlieferungen, welche auf mangelnde Zufahrts- und Abstellmöglichkeiten zurückzuführen sind, gehen vollumfänglich zu Lasten des Käufers.

(9)        Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Im Rahmen des Annahmeverzuges haftet der Käufer gemäß der gesetzlichen Vorgaben für den zufälligen Untergang und die zufällige Verschlechterung der Ware.

(10)       Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort bei dem Zusteller, und nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf. Insbesondere ist es zur Vermeidung von Problemen mit dem Transportunternehmen angeraten, z.B. beschädigte Verpackungen direkt bei der Annahme zu dokumentieren oder die Annahme von vornherein zu verweigern.

(11)       Die unverzügliche Reklamation eines Transportschadens ist für das Bestehen Ihrer gesetzlichen Gewährleistungsrechte irrelevant, wenn Sie Verbraucher sind. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können. Beachten Sie zudem, dass auch im Verbraucherrecht gewisse Fristen für den Beweis und die Geltendmachung von Mängeln gelten.

(12)       Wenn eine Zustellung scheitert oder das Produkt aus anderen Gründen als aus Gewährleistungsgründen oder Garantiegründen an Sie zurückgesendet werden muss, so tragen Sie die Kosten hierfür.

(13)       Für Unternehmer gilt zudem: Sofern Waren an den Käufer auf Containern, Brettern oder Paletten geliefert werden, verbleiben diese in unserem Eigentum. Der Käufer hat die Container, Bretter und Paletten unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, nach Anlieferung der Ware zur Abholung wieder bereitzuhalten. Sonstiges Verpackungsmaterial ist vom Käufer auf dessen Kosten zu entsorgen. Im Falle des Verlustes oder sonstiger Unmöglichkeit der Rückgabe sind wir berechtigt, 100,00 € netto/Container, 15,00 € netto/Brett und 25,00 € netto/Palette Schadenspauschale zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweils vorstehenden Pauschalen entstanden ist.

(14)       Wir sind zu Teillieferungen bzw. -leistungen berechtigt, soweit hierdurch entgegenstehende Interessen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Erfolgt die Teillieferung auf Grund unseres Ermessens oder aufgrund von Lieferproblemen auf unserer Seite, übernehmen wir die zusätzlichen Transportkosten. Erfolgt die Teillieferung auf Kundenwunsch, ist der Kunde für die zusätzlichen Lieferkosten verantwortlich. Mehrkosten durch Teillieferungen an Verbraucher erfolgen jedoch abweichend von der vorgenannten Regelung immer auf unsere Kosten.

 

§ 7   Lieferzeit

(1)        Die Vereinbarung von Lieferzeiten erfolgt individuell.

(2)        Die vereinbarten Lieferzeiten begründen jedoch kein absolutes Fixgeschäft. Vom Anbieter in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten daher stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Die Haftung ist jedoch ausgeschlossen für sämtliche Folgeansprüche, die der Kunde in Ansehung der ursprünglichen Lieferzeit bereits beauftragt hat.

(3)        Für Verbraucher gilt, dass im Inland vorrätige Ware innerhalb von spätestens 3 – 8 Werktagen nach der Bestellung ausgeliefert wird. Die Lieferzeit im Übrigen bemisst sich nach den Parteivereinbarungen.

(4)        Bei Zahlung per Vorauskasse gelten vereinbarte Lieferzeiten ab Geldeingang auf unserem Konto.

(5)        Versandfristen und Versandtermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(6)        Die Lieferung der Ware erfolgt mangels anderweitiger Vereinbarung regelmäßig erst nach vollständiger Zahlung.

(7)        Bei Versand außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt die gleiche Versandfrist, jedoch dauert die Zustellung naturgemäß etwas länger. Der Käufer hat etwaige Zollkosten zu tragen.

(8)        Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt beeinträchtigt wird. Höherer Gewalt stehen im Besonderen gleich, nachträgliche Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Ausbruch einer Pan- oder Epidemie, Feuer, Naturkatastrophen, Transportbehinderung, Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, behördliche Maßnahmen oder Verordnungen oder der Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen und bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind. Sollte einer der oben bezeichneten Fälle eintreten, werden wir Sie unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Besteht das Leistungshindernis in den vorgenannten Fällen länger als vier Wochen, sind Sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen in diesem Falle nicht. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Zusicherungen oder wenn bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit oder wenn bei vertragstypischen vorhersehbaren Schäden aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird.

(9)        Wir können – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers – von Ihnen eine Verlängerung von Versand- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Versand- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommen.

 

§ 8   (bei Bestellung) nicht lieferbare Ware

(1)        Verträge können im gewerblichen Bereich auch über noch nicht verfügbare Ware geschlossen werden. Lieferfristen gelten in diesem Zusammenhang als unverbindlich. Der Kaufvertrag wird unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, ggfls. durch eigene Herstellung, geschlossen.

(2)        Wenn Sie ein Produkt bestellen, dass (noch) nicht verfügbar war oder wir mit einem Produkt von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn die Beschaffung des Artikels nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich informieren und Ihnen ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder Sie keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünschen, werden wir ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Auch in diesem Fall besteht zudem das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

(3)        Eine Versendung von bei Bestellung noch nicht vorrätiger Ware erfolgt ggfls. gemäß gesonderter Absprache auch bereits nach Teilzahlung, sobald die Ware bei uns eintrifft. Sofern jedoch bei Eintreffen der Ware bei uns noch keine vollständige Zahlung eingegangen ist, kann die Auslieferung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückbehalten werden. Darüber hinaus kann die Lieferung der dann vorrätigen Ware an andere Kunden erfolgen, wenn eine Zahlungsfrist überschritten wurde.

 

§ 9   Widerrufsrecht (für Verbraucher)

(1)        Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2)        Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat,

im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat bzw.,

im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg, an dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Gärtnerei Viehweg
Inhaber: Thomas Viehweg
Nieukerker Str. 46
47661 Issum

sales(at)viehweg.info

Telefon: +49 (0) 28 35 / 44 83 00
Telefax: +49 (0) 28 35 / 44 83 029

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Muster-Widerrufsformular

 

An

Gärtnerei Viehweg
Inhaber: Thomas Viehweg
Nieukerker Str. 46
47661 Issum

sales(at)viehweg.info

Telefax: +49 (0) 28 35 / 44 83 029

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren

BITTE GENAUE ANGABEN,

bestellt am (*)/erhalten am (*)

 

Name des/der Verbraucher(s)

 

Anschrift des/der Verbraucher(s)

 

Datum & Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

(*) Unzutreffendes streichen.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir holen die Ware ab. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Ausschluss des Widerrufsrechts

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht für

–        Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;

        Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,

        Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

        Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

        Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

§ 10 Gewährleistung/Haftung

(1)        Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Sache und läuft regelmäßig zwei Jahre, in Ausnahmefällen gegebenenfalls länger, vgl. § 438 BGB. Im Falle eines auftretenden Mangels hat der Käufer innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist das gesetzliche Recht auf Nacherfüllung (nach Ihrer Wahl: Mangelbeseitigung oder Neulieferung) und – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz. Der Verkäufer trägt die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- Arbeits- und Materialkosten. Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. Das gilt nicht, soweit der Käufer beim Einbau Kenntnis von diesem Mangel hatte.

(2)        Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 BGB bedarf es einer Fristsetzung für die Geltendmachung von Rücktritt und Schadenersatz nicht, wenn wir beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 4 BGB verweigern oder wenn die Ihnen zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Bei Rücktritt vom Vertrag ist der Besteller zur vollständigen Rücksendung der Ware verpflichtet.

(3)        Gegenüber Unternehmern gelten die in Abs. 1 dargestellten Gewährleistungsrechte mit der Maßgabe, dass die Ansprüche wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Übergabe / Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden verjähren. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verkäufer; Insoweit gelten wiederum die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Regelungen zur Untersuchungs- und Rügepflicht bleiben hiervon unberührt.

(4)        Angaben des Anbieters zum Gegenstand der Lieferung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Sofern für den Käufer zumutbar und im Bereich handelsüblicher Toleranzen, sind wir berechtigt, in Abweichung von der vereinbarten Ware qualitativ und preislich gleichwertige Ersatzware zu liefern, wenn der entsprechende Typ oder die entsprechende Mustersorte nicht vorrätig sind.

(5)        Die angemessene Frist zur Nachbesserung, insbesondere bei der Lieferung einer neuen Sache, richtet sich nach der regelmäßigen Produktions- und / oder Lieferzeit.

(6)        Eigenschaften der Produkte werden vom Anbieter nicht garantiert, es sei denn die Garantie erfolgt ausdrücklich.

(7)        Keine Gewähr übernehmen wir für Schäden und Mängel, die aus einer auf Ihrer Seite erfolgten, unsachgemäßen Verwendung, Verarbeitung, Bedienung und Lagerung, nachlässigen oder fehlerhaften Pflege und Wartung, durch Überbeanspruchung oder unsachgemäße Reparatur, entstehen.

(8)        Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haftet der Anbieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt für fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften der Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Besteller vertrauen darf.

(9)        Die Abbildung der Produkte im Internet kann aus verschiedenen Gründen (Monitoreinstellungen, Qualität der Grafikkarte etc.) vom Original leicht abweichen. Derartige unwesentliche Abweichungen konstituieren keine Gewährleistungsrechte.

(10)       Der Anbieter bedient sich für einige Waren diverser Naturprodukte. Die Abbildung auf der Produktseite stellt dabei ein Beispiel der entsprechenden Ware dar. Durch den Einsatz von Naturprodukten unterscheidet sich jedes Warenstück leicht von anderen. Der Anbieter kann daher nicht gewährleisten, dass z.B. Farben zweier Produkte aus gleicher Art und Gattung, die zusammengestellt werden sollen, optisch zueinander „passen“. Derartige natürliche Unterschiede konstituieren keine Gewährleistungsrechte, es sei denn, die Ware eignet sich deswegen nicht für die gewöhnliche bzw. vertraglich vorgesehene Verwendung.

(11)       Ausgenommen bezüglich des Anwachsens von Dachbegrünung kann eine Gewährleistung für das Blühen, Anwachsen oder die Haltbarkeit von Pflanzen nicht übernommen werden, da dies außerhalb des Einflusses des Anbieters liegt. Insbesondere soweit der Kunde die gelieferten Waren nicht ordnungsgemäß behandelt, etwa Pflanzen nicht  oder zu viel gegossen, nicht eingepflanzt oder zu viel oder zu wenig Sonnenstrahlung ausgesetzt werden, ist die Geltendmachung von hierauf zurückzuführenden Gewährleistungsrechten ausgeschlossen.

(12)       Die Mangelhaftigkeit gelieferter Pflanzen ist im Übrigen durch deren natürliches Wachstumsverhalten, insbesondere die bei gewöhnlicher Pflege zu erwartende Lebensdauer und Haltbarkeit, eingeschränkt. Die vorliegenden Gewährleistungsrechte und –fristen können naturgemäß für Pflanzen geringerer Lebensdauer (z.B. Saisonpflanzen) und besonderen Pflegebedarfs nur in einem dem entsprechenden Maße Anwendung finden.

(13)       Die Erfüllung aller etwa nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Verpackungsverordnung bestehenden Rücknahme- und Verwertungsverpflichtungen obliegt allein dem Besteller, sofern der Besteller als Unternehmer handelt.

(14)       Keine Partei ist für Schäden und Mehraufwendungen oder Verzögerungen verantwortlich, die durch Höhere Gewalt entstehen.

(15)       Wenn Produktgrößen bis zu 15mm von den Angaben abweichen, stellt dies keinen Mangel dar.

(16)       Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass eine Haftung für etwaige Mangelfolgeschäden auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden begrenzt ist.

(17)       Der Anbieter begrenzt seine Haftung in den nachgelassenen Fällen pauschal gemäß der von ihm unterhaltenen Betriebshaftpflichtversicherung bei der Gemeinnützigen Haftpflichtversicherungsanstalt Kassel auf bis zu 5.000.000,00 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, innerhalb der Deckungssumme begrenzt auf 250.000,00 € für Kabel- und Leitungsschäden, 25.000,00 € für echte Vermögensschäden und 50.000,00 € für Bearbeitungsschäden.

(18)      Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Versandverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns den Versand oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Versand- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Versand- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit Ihnen infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, können Sie durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.

 

§ 11 Untersuchungs- und Rügepflichten von Unternehmern

(1)        Der Käufer ist, wenn er Unternehmer ist, verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln zählen auch das Fehlen von Anleitungen sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Ware. Ferner fallen Fälle darunter, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert werden. Solche offensichtlichen Mängel sind unverzüglich nach Lieferung schriftlich zu rügen.

(2)        Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen unverzüglich nach Ihrer Entdeckung durch den Käufer gerügt werden.

(3)        Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

(4)        Die Absätze 1-3 gelten nicht für Verbraucher. Gleichwohl werden Verbraucher entsprechend der vorgenannten Absätze gebeten, offensichtliche sowie verdeckte Mängel (Abs. 2) zeitnah nach der Lieferung oder ihrer Entdeckung anzuzeigen.

 

§ 12 Eigentumsvorbehalt

(1)        Gegenüber Verbrauchern behält sich der Anbieter bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen das Eigentum an der Ware vor. Die nachfolgenden weiteren Regelungen des Eigentumsvorbehaltes gelten dabei ausschließlich gegenüber Unternehmern.

(2)        Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Anbieters aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich der Anbieter das Eigentum an den verkauften Waren vor. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.

(3)        Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

(4)        Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(5)        Der vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller unserer jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen gegen den Käufer aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).

(6)        Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.

(7)        Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung in unserem Namen und für unsere Rechnung erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so übertragen wir, soweit die Hauptsache uns gehört, dem Käufer anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

(8)        Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an den Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

(9)        Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns hierüber informieren, um uns die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet uns hierfür der Käufer.

(10)       Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei uns.

 

§ 13 Besondere Bedingungen für den Einkauf von Waren durch den Anbieter

(1)        Bestellungen des Anbieters sind nur in Text- oder Schriftform verbindlich.

(2)        Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat der Auftragnehmer den Anbieter zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.

(3)        Auftragnehmer des Anbieters sind gehalten, die Bestellung des Anbieters innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich zu bestätigen oder insbesondere durch Versendung der Ware bzw. Erbringung der Leistung vorbehaltlos auszuführen (Annahme). Eine verspätete oder abändernde Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch den Anbieter.

(4)        In Bestellungen des Anbieters genannte Preise sind bindend. Der Preis versteht sich inklusive Ust., wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist. Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis bei Bestellungen durch den Anbieter alle Leistungen und Nebenleistungen des Auftragnehmers so wie alle Nebenkosten (z.B. Reise- und Übernachtungskosten, Kosten für ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten ein- schließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein.

(5)        Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Sitz des Anbieters auf den Anbieter über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrenübergang maßgebend.

(6)        Sofern der Anbieter den Auftragnehmer über den Verwendungszweck der Lieferungen oder Leistungen unterrichtet hat oder dieser Verwendungszweck für den Auftragnehmer auch ohne ausdrücklichen Hinweis erkennbar ist, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren, falls die Lieferungen oder Leistungen des Auftragnehmers nicht geeignet sind, diesen Verwendungszweck zu erfüllen.

(7)        Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass die Lieferungen und Leistungen den Umweltschutz-, Unfallverhütung- und anderen Arbeitsschutzvorschriften, den sicherheitstechnischen Regeln sowie allen in Deutschland und der Europäischen Union geltenden rechtlichen Anforderungen sowie im Falle von Gegenständen, den Anforderungen an einen etwaigen Betrieb eines gelieferten Gegenstandes, genügen, und hat den Anbieter auf spezielle, nicht allgemein bekannte Behandlungs- und Entsorgungserfordernisse bei jeder Lieferung hinzuweisen.

(8)        Erfolgt dieLieferung aus dem Ausland, so sind ebenfalls die dort geltenden nationalen und übernationalen Vorschriften zu beachten.

(9)        Nachträglich erkannte sicherheitsrelevante Mängel auf Grund von Produktbeobachtungen sind dem Anbieter auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist unaufgefordert anzuzeigen.

(10)       Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass im Zusammenhang einer bestimmungsgemäßen Verwendung der Ware keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wird der Anbieter von einem Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Anbieter auf erstes schriftliches Anfordern von sämtlichen Ansprüchen sowie daraus folgenden Verpflichtungen freizustellen.

(11)       Im Übrigen richten sich die Auslegung des Vertrages sowie die Durchsetzung der Vertragsansprüche ausschließlich nach deutschem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

(1)        Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.

(2)        Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

(3)        Dieser Vertrag sowie seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, wobei zwingende Vorschriften des im Einzelfall anwendbaren nationalen Rechtes eines Verbrauchers anwendbar bleiben.

 

§ 15 Streitbeilegung/-schlichtung

(1)        Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, welche unter der Adresse http://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Dort finden Sie auch eine Liste mit den Kontaktdaten anerkannter Streitschlichtungsstellen.

(2)        Wir sind weder bereit, noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

 

Stand dieser AGB: 18. Februar 2021